Team Suisse Athletenförderclub Public
1.1. Mitgliedschaft
Der Team Suisse Athletenförderclub ist ein mehrstufiges Mitgliederprogramm der Schweizer Sporthilfe für sportbegeisterte Personen und beinhaltet drei Mitgliedsstufen: CHF 50, CHF 100 oder CHF 200 (Mitgliedsbeiträge pro Jahr).
1.2. Zweck der Mitgliedschaft
Der Weg erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler verlangt überdurchschnittlich viel Eigeninitiative, Einsatz und Disziplin. Dieser Weg kostet auch Geld, welches im Umfeld der talentierten Athletinnen und Athleten meistens nicht genügend vorhanden ist. Die Mitglieder des Team Suisse Athletenförderclubs helfen mit, einen wichtigen Beitrag zur Karriere von Athletinnen und Athleten zu leisten und einen Teil der Kosten für Material, Trainings, Wettkämpfe, etc. zu decken.
2. Registration
Mitglieder nehmen durch ihre Registration auf der Website teamsuisse.ch/mitglied oder dem Ausfüllen des Antragsformulars am Mitgliederprogramm teil. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Anträge auf Aufnahme in den Team Suisse Athletenförderclub abzulehnen oder die Mitgliedschaft wieder zu beenden.
3. Vertragsdauer
Die Mitgliedschaft beginnt mit erstmaliger Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr und erneuert sich automatisch bei erneuter Einzahlung des Mitgliederbeitrages für das Folgejahr. Während des laufenden Mitgliederjahrs ist eine Rückforderung des Mitgliedsbeitrags oder ein Wechsel in eine tiefere Stufe ausgeschlossen.
4. Mitgliederkarte, Datenaustausch
Die Mitgliedskarte dient als Identifikation zum Bezug von Angeboten der Stiftung Schweizer Sporthilfe und ihrer Partnerunternehmen. Um von den Angeboten zu profitieren, wird jeweils in den Online-Shops der Parnter*innen die Mitgliedsnummer und/oder ein Rabattcode verlangt.
Durch Akzeptieren der AGB willigt das Mitglied ein, dass seine Kontaktdaten wie folgt verwendet werden können:
– zu eigenen Marketingzwecken der Stiftung Schweizer Sporthilfe
– zu internen und externen Analysen
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Schweizer Sporthilfe, die unter www.teamsuisse.ch abrufbar sind.
5. Angebote
Die Angebote sind nur für eine gewisse Laufzeit, welche auf der Seite teamsuisse.ch/specials ersichtlich ist, gültig. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu ergänzen, auszutauschen oder zu entfernen. Mit Anpassung der Angebote besteht kein Anspruch auf weiteres Profitieren der veränderten Angebote oder auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags.
6. Vorübergehende Aussetzung sowie Beendigung des Mitgliederprogramms
Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, das Mitgliederprogramm aus wichtigem Grund (wie z.B. Ausfall von Datenverarbeitungssystemen) vorübergehend auszusetzen. Ebenso behält sich die Stiftung Schweizer Sporthilfe das Recht vor, das Mitgliederprogramm jederzeit zu beenden.
7. Änderungen der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen
Die Stiftung Schweizer Sporthilfe behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Bedingungen vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung wird unter www.teamsuisse.ch publiziert und gilt ab Veröffentlichung als von den Mitgliedern akzeptiert.
8. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und der Stiftung Schweizer Sporthilfe unterstehen schweizerischem Recht.
Teilnahmebedingungen Wettbewerb
1. Wettbewerbsveranstalter
Stiftung Schweizer Sporthilfe, Talgut-Zentrum 27, 3063 Ittigen
2. Teilnahmeberechtigung
Am Sporthilfe-Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Mitarbeitende der Sporthilfe, Swiss Olympic, Mitarbeitende von Partnerunternehmen sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Ablauf des Wettbewerbs
Unter allen Personen, welche Mitglied des Team Suisse – dem neuen Athletenförderclub sind, werden nach Wettbewerbsende (21.10.2021) durch Zufallsverlosung die Gewinner ermittelt. Die Gewinner*in wird schriftlich über den Gewinn informiert. Eine Rückmeldung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, ansonsten verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos
4. Gratisteilnahme
Das Mitmachen an den Sporthilfe-Wettbewerben ist gratis und nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Um gratis am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss folgendes Formular ausgefüllt werden. Das ausgedruckte und unterschriebene Formular kann dann per Post bis zum 21.10.2021 an die nachfolgende Adresse gesendet werden, um damit an der Verlosung teilzunehmen.
Stiftung Schweizer Sporthilfe
c/o CONNECTUM AG
Mitgliederservice
Grossrietstrasse 7
8606 Nänikon
5. Wettbewerbspreise
Gewonnen werden können verschiedene Wettbewerbspreise, die von unseren Partnern gestellt werden. Wettbewerbspreise, die den Gewinnern nicht bis spätestens drei Monate nach Promotionsende an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos.
6. Weitere Bestimmungen
Pro Person sind mehrere Teilnahmen möglich, aber nur mit korrekten persönlichen Angaben. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen von der Teilnahme auszuschliessen. Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch ist nicht gegeben.
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung gegenüber dem Gewinner für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch oder in Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Datenbearbeitung und dem Gewinn entstehen.
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es werden keine Namen und Vornamen von Gewinnern publiziert.
Stand: April 2021
Hier geht es zu den Datenschutzbedingungen
Team Suisse Athletenförderclub Business
1.1. Mitgliedschaft
Der Team Suisse Athletenförderclub ist ein mehrstufiges Mitgliederprogramm der Stiftung Schweizer Sporthilfe für sportbegeisterte Personen und beinhaltet drei Bereiche: Bronze (CHF 500), Silber (CHF 1‘500), Gold (3‘000) Mitgliederbeiträge pro Jahr. Die Anzahl der Unternehmungen in der Kategorie „Team Suisse BUSINESS“ ist nicht limitiert und eine Branchenexklusivität ist ausgeschlossen.
1.2. Zweck der Mitgliedschaft
Der Weg erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler verlangt überdurchschnittlich viel Eigeninitiative, Einsatz und Disziplin. Dieser Weg kostet auch Geld, welches im Umfeld der talentierten Athletinnen und Athleten meistens nicht genügend vorhanden ist. Die Mitglieder des Team Suisse Athletenförderclubs helfen mit, einen wichtigen Beitrag zur Karriere von Athletinnen und Athleten zu leisten und einen Teil der Kosten für Material, Trainings, Wettkämpfe, etc. zu decken. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, bei Bedarf ein spezifisches Athletenförderprojekt der SSH gezielt durch einen Teil der Mitgliederbeiträge zu finanzieren.
2. Registration
Mitglieder nehmen durch die Registration am Mitgliederprogramm teil. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Anträge auf Aufnahme in den Team Suisse Athletenförderclub abzulehnen oder die Mitgliedschaft wieder zu beenden. Der Mitgliedschaftsbetrag ist per Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Vertragsdauer / Kündigung
Die Mitgliedschaft ist zeitlich unbegrenzt und kann mit Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Team Suisse BUSINESS Mitgliedschaft kann von beiden beteiligten Parteien einseitig und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Während des laufenden Mitgliederjahrs ist eine ganze oder teilweise Rückforderung des Mitgliederbeitrags oder ein Wechsel in eine tiefere Stufe ausgeschlossen.
4. Mitgliederkarte, Datenaustausch
Die persönliche Mitgliederkarte dient als Identifikation zum Bezug von Angeboten der Stiftung Schweizer Sporthilfe und ihrer Partnerunternehmen. Durch Akzeptieren der AGB willigt das Mitglied ein, dass seine Kontaktdaten wie folgt verwendet werden können:
- zu eigenen Marketingzwecken der Stiftung Schweizer Sporthilfe
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Schweizer Sporthilfe, die unter www.teamsuisse.ch/datenschutz abrufbar sind.
5. Stufenprogramm
Jeder Mitgliedschaftsbereich enthält unterschiedliche Stufenprogramme. Die Angebote sind nur für eine gewisse Laufzeit, welche auf der Angebotsseite ersichtlich ist, gültig. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu ergänzen, auszutauschen oder zu entfernen. Mit Anpassung der Angebote besteht kein Anspruch auf weiteres Profitieren der veränderten Angebote oder auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags.
6. Vorübergehende Aussetzung sowie Beendigung des Mitgliederprogramms
Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, das Mitgliederprogramm aus wichtigem Grund (wie z.B. Ausfall von Datenverarbeitungssystemen) vorübergehend auszusetzen. Ebenso behält sich die Schweizer Sporthilfe das Recht vor, das Mitgliederprogramm jederzeit zu beenden.
7. Nutzungsrechte
Der Partner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen. Sämtliche Nutzungsrechte, welche dem Partner eingeräumt werden, sind zeitlich auf die Dauer der Mitgliedschaft beschränkt. Nach Kündigung der Mitgliedschaft ist jegliche weitere Nutzung durch den Partner verboten.
8. Schriftlichkeit
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen sind nur in gegenseitigem Einverständnis und in schriftlicher Form gültig.
9. Änderungen der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen
Die Schweizer Sporthilfe behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Bedingungen vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung wird unter www.teamsuisse.ch/business publiziert und gilt ab Veröffentlichung als von den Mitgliedern akzeptiert.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und der Stiftung Schweizer Sporthilfe unterstehen schweizerischem Recht.
Stand: April 2021