< img height="1" width="1" style="display:none"src="https://www.facebook.com/tr?id=526057904642497&ev=PageView&noscript=1"/> AGB Circle - Team Suisse - der neue Athletenförderclub

AGB Circle

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Team Suisse Athletenförderclub – Circle

1.1. Mitgliedschaft

Der Team Suisse Athletenförderclub ist ein mehrstufiges Mitgliederprogramm der Stiftung Schweizer Sporthilfe für sportbegeisterte Personen und beinhaltet drei Bereiche:

Silber (CHF 15‘000), Gold (CHF 50‘000), Platin (CHF 100‘000) Mitgliederbeiträge pro Jahr

1.2. Zweck der Mitgliedschaft

Der Weg erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler verlangt überdurchschnittlich viel Eigeninitiative, Einsatz und Disziplin. Dieser Weg kostet auch Geld, welches im Umfeld der talentierten Athletinnen und Athleten meistens nicht genügend vorhanden ist. Die Mitglieder des Team Suisse Athletenförderclubs helfen mit, einen wichtigen Beitrag zur Karriere von Athletinnen und Athleten zu leisten und einen Teil der Kosten für Material, Trainings, Wettkämpfe, etc. zu decken. Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, bei Bedarf ein spezifisches Athletenförderprojekt der SSH gezielt durch einen Teil der Circle Mitgliederbeiträge zu finanzieren.

2. Registration

Mitglieder nehmen durch das Ausfüllen des Antragsformulars am Mitgliederprogramm teil. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Anträge auf Aufnahme in den Team Suisse Athletenförderclub abzulehnen oder die Mitgliedschaft wieder zu beenden.

Der Mitgliedschaftsbetrag ist per Vertragsabschluss fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Vertragsdauer

Die Mitgliedschaft dauert, sofern nichts anderes vereinbart, 4 Jahre und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Mitgliedschaftsende gekündigt wird. Die Vertragspartner sind berechtigt, die vorliegende Vereinbarung aus wichtigen Gründen, welche die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar machen, jederzeit fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund in diesem Sinne gilt namentlich die wiederholte, schwerwiegende Verletzung der Vereinbarung durch die andere Partei trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung.

Während des laufenden Mitgliederjahrs ist eine ganze oder teilweise Rückforderung des Mitgliederbeitrags oder ein Wechsel in eine tiefere Stufe ausgeschlossen.

4. Mitgliederkarte, Datenaustausch

Die persönliche Mitgliederkarte dient als Identifikation zum Bezug von Angeboten der Stiftung Schweizer Sporthilfe und ihrer Partnerunternehmen. Durch Akzeptieren der AGB willigt das Mitglied ein, dass seine Kontaktdaten wie folgt verwendet werden können:

– zu eigenen Marketingzwecken der Stiftung Schweizer Sporthilfe

– zur Weitergabe an Partnerunternehmen zwecks Unterbreitung von Angeboten

Das Mitglied kann seine Einwilligung zur Weitergabe seiner Kontaktdaten jederzeit durch Mitteilung an die Stiftung Schweizer Sporthilfe widerrufen. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Schweizer Sporthilfe, die unter www.teamsuisse.ch/circle abrufbar sind.

5. Stufenprogramm

Jeder Mitgliedschaftsbereich enthält unterschiedliche Stufenprogramme. Die Angebote sind nur für eine gewisse Laufzeit, welche auf der Angebotsseite ersichtlich ist, gültig. Die Stiftung Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu ergänzen, auszutauschen oder zu entfernen. Mit Anpassung der Angebote besteht kein Anspruch auf weiteres Profitieren der veränderten Angebote oder auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags.

6. Vorübergehende Aussetzung sowie Beendigung des Mitgliederprogramms

Die Schweizer Sporthilfe behält sich das Recht vor, das Mitgliederprogramm aus wichtigem Grund (wie z.B. Ausfall von Datenverarbeitungssystemen) vorübergehend auszusetzen. Ebenso behält sich die Schweizer Sporthilfe das Recht vor, das Mitgliederprogramm jederzeit zu beenden.

7. Schriftlichkeit

Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen sind nur in gegenseitigem Einverständnis und in schriftlicher Form gültig.

8. Änderungen der Allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen

Die Stiftung Schweizer Sporthilfe behält sich vor, jederzeit Änderungen an den vorliegenden Bedingungen vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung wird unter www.teamsuisse.ch/circle publiziert und gilt ab Veröffentlichung als von den Mitgliedern akzeptiert.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und der Stiftung Schweizer Sporthilfe unterstehen schweizerischem Recht.

Stand: 01.10.2020